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Abwehr von Ansprüchen

 

Zunehmend werden Ärzte mit Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen von Patienten konfrontiert. Die Gründe dafür sind vielschichtig und oft zwischen überzogenen Erwartungen an die moderne Medizin und Fallbeispielen aus den Medien angesiedelt.

 

In Arzthaftungsverfahren betreuen wir neben Gerichtsverfahren auch außergerichtliche Mandate, z.B. bei Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen; dabei werden wir ausschließlich für die ärztliche Seite bzw. die Seite der Leistungserbringer tätig.